… im Todesfall bzw. bei einer Beisetzung?

… im Todesfall bzw. bei einer Beisetzung? 1

Es gehört zum Wesen des Christentums, Leid und Tod ins Antlitz zu schauen, nicht weil sie gut sind, nicht weil sie sinnvoll sind, sondern weil die Auferstehung Christi ihnen ihren Stachel genommen hat.

Thomas Merton

Leid und Tod im Antlitz eines nahestehenden Menschen wahrnehmen zu müssen ist sehr schmerzlich, macht traurig und mitunter hilflos. In den nachstehenden Zeilen finden Sie einige Hinweise und Informationen, die Ihnen helfen sollen.

Bevorstehender Tod

Menschen in den letzten Tagen oder Stunden ihres irdischen Lebens zur Seite zu stehen, ist ein Liebesdienst, der zugleich dem Sterbenden und den weiter Lebenden das Abschiednehmen erleichtert. In diesen schweren Stunden erfahren wir durch die Feier der sogenannten Sterbesakramente den Beistand Gottes. Durch das Sakrament der Versöhnung kann etwaige Schuld bereut und vergeben werden. Das Sakrament der Eucharistie soll auf dem letzten Weg eine geistliche Wegzehrung sein. Das Sakrament der Krankensalbung (früher „letzte Ölung“ genannt) soll die Seele des Sterbenden stärken und aufrichten.

Bitte wenden Sie sich an einen der Priester in Ihrer Pfarrei, um einen Termin für den Empfang der Sterbesakramente zu vereinbaren. Scheuen Sie sich nicht, in dringenden Fällen auch zu außergewöhnlichen Zeiten einen Priester zu rufen. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass nicht immer Ihrem Wunsch sofort entsprochen werden kann.

In der Sterbestunde bzw. kurz vor dem Tod ist es hilfreich und heilsam, mit dem oder für den Sterbenden zu beten. Gebete dazu finden Sie im Gotteslob unter Nummer 18 und weiteren dort angegebenen Abschnitten.

Totenwache und Abschiednehmen

Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung verstorben, werden die amtlich erforderlichen Maßnahmen (Leichenschau, Todesbescheinigung, Überführung) dort veranlasst. In diesen Einrichtungen gibt es in der Regel einen geeigneten Raum zum Abschiednehmen.

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, obliegt es den nächsten Angehörigen die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten: die Leichenschau durch den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt, die Einsargung und Überführung in eine Leichenhalle (meist durch ein Bestattungsunternehmen). Oft wird der Verstorbene unmittelbar nach der Leichenschau überführt. Das sächsische Bestattungsgesetz gewährt jedoch eine Frist von 24 Stunden. In dieser Zeit kann der Verstorbene zu Hause aufgebahrt sein: zur Totenwache, zum Abschiednehmen durch Verwandte, Freunde und Bekannte in Stille und im Gebet.

Die Zeit des Verweilens bei Ihrem Verstorbenen – ob in den oben genannten Einrichtungen oder zu Hause – ist kostbar und nicht zu ersetzen.

Im Gotteslob unter Nummer 28 finden Sie ein Hausgebet für Verstorbene und unter Nummer 608 weitere Hinweise zur Totenwache.

Zeitpunkt und Ort der Bestattung

Wenn der Verstorbene auf einem der Friedhöfe kirchlich bestattet werden soll, die auf dem Pfarreigebiet liegen, nehmen Sie bitte Kontakt zu einem der Seelsorger der Pfarrei auf. Der Termin muss zwischen Ihnen, dem Bestattungsinstitut, der Friedhofsverwaltung und dem betreffenden Seelsorger vereinbart werden. Bei einer Bestattung auf einem Friedhof außerhalb des Pfarreigebietes nehmen Sie bitte Kontakt mit dem dafür zuständigen Pfarramt und/oder der Friedhofsverwaltung auf.

Formen der Bestattung

Grundsätzlich wird zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung unterschieden. Letztere wird meist in Form einer Urnenbestattung vollzogen.

Der Apostel Paulus schreibt (1 Kor 6,19.20) „Oder wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst; denn um einen teuren Preis seid ihr erkauft worden. Verherrlicht also Gott in eurem Leib!“ Die christliche Wertschätzung des menschlichen Leibes reicht bis in den Tod. Auch dem toten Leib gebührt Ehre. Das Christentum bekennt die Auferstehung der Toten in einem verwandelten Leib. Deshalb wird in der christlichen Tradition die Erdbestattung bevorzugt.

Die kirchliche Begräbnisfeier

Als Glaubende sind wir mit Gott und untereinander verbunden. Diese Verbundenheit wird mitunter durch die Trauer und den Schmerz über den Tod eines nahestehenden Menschen auf die Probe gestellt. Die kirchliche Begräbnisfeier soll unsere Verbundenheit, die über den Tod hinausreicht, stärken. Sie soll Trost spenden, indem wir dem Verstorbenen das letzte irdische Geleit geben. Sie soll die Hoffnung stärken, dass uns durch die Auferstehung ein ewiges Leben zuteil wird und wir uns wiedersehen.

Formen der kirchlichen Begräbnisfeier                                                                                                                  

Zur kirchlichen Begräbnisfeier zählen verschiedene Elemente, die – je nach Bestattungsform und den Gegebenheiten und Umständen – miteinander verbunden werden können:

  • Requiem (Eucharistiefeier im Gedenken an den Verstorbenen)
  • Aussegnung (nach der Aufbahrung zu Hause oder auf dem Friedhof)
  • Wort-Gottes-Feier (Trauerfeier)
  • Verabschiedung und Prozession zum Ort der Beisetzung
  • Beisetzung (Grablegung)
  • Verabschiedung vor der Kremation
  • Feier der Urnenbeisetzung.

Trauergespräch

Zur Vorbereitung der Begräbnisfeier ist ein Gespräch mit dem/der zuständigen Seelsorger/in notwendig. Dieses kann im Pfarrhaus oder bei den Angehörigen stattfinden. Um dem/der Verstorbenen ein angemessenes Gedenken zu erweisen, können die Angehörigen seinen/ihren Lebensweg schildern, Lebensumstände erläutern, Wesen und Charakter beschreiben, aber auch ihrer Trauer und ihrem Schmerz Raum geben. Dem/der Seelsorger/in ist es so möglich, die passenden Gebete und Texte auszuwählen und die rechten Worte für eine Ansprache zu finden. In diesem Rahmen werden auch der Ablauf und die Gestaltung der Begräbnisfeier besprochen (musikalische Begleitung, Gesang, besondere Element, …)

Weitere Informationen

Für das Begräbnis wird eine Stolgebühr erhoben. Weitere Kosten können entstehen, z.B. für einen Organisten, Blumenschmuck, …