… bei einer kirchlichen Trauung?

... bei einer kirchlichen Trauung? 1

Sie wollen vor Gott den Bund der Ehe eingehen – das ist ein besonderes Ereignis und erfordert in der Regel eine längerfristige und sorgfältige Vorbereitung. Sie sollten sich deshalb rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Termin an das zuständige Pfarramt bzw. eine/n Seelsorger/in wenden.

Der kirchliche Bund der Ehe zwischen Mann und Frau, die beide getauft sind, ist eines der Sakramente der Kirche, die die Liebe Gottes zu uns Menschen zeichenhaft zum Ausdruck bringen. Deshalb steht die Ehe unter dem besonderen Schutz der Kirche und ist die Trauung an einige Bedingungen gebunden, die auch kirchenrechtlich verankert sind.

Zur ersten Vorbereitung ist ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll durchzugehen. Dies geschieht mit einem zuständigen Priester/Diakon, eventuell jenem, der später der Trauung assistiert.

In diesem Protokoll werden festgehalten:

  • Datum und Ort der Trauung,
  • Personendaten der Brautleute,
  • Angaben zu den Eltern,
  • kirchliche Handlungen (Erstkommunion, Firmung),
  • persönliche Angaben bzw. Umstände, die den Ehebund beeinflussen können oder eine besondere Genehmigung notwendig machen,
  • die Bereitschaftserklärung, die Ehe nach dem Eheverständnis der röm.-kath. Kirche eingehen zu wollen,
  • Personendaten der Trauzeugen.

Die Ehe soll ein Leben lang halten. Deshalb ist es angeraten, dass sich die Eheleute intensiv darauf vorbereiten, durch Gespräche mit ihrem Seelsorger oder in einem Ehevorbereitungskurs des Bistums. Angaben dazu finden Sie unter:

https://www.bistum-dresden-meissen.de/mitten-im-leben/partnerschaft-ehe-familie/kirchlich-heiraten/ehevorbereitungskurse

Bitte beachten: Ist einer der Brautleute nicht getauft, gehört einer anderen Religion an oder ist kein Bürger der Bundesrepublik, so ist eine kirchliche Trauung möglich, die jedoch der Ortsbischof genehmigen muss. Der Ehebund wird in diesen Fällen nicht sakramental geschlossen. Es ist mit einem zeitlichen Mehraufwand zu rechnen. Letzteres gilt ebenso bei einer Trauung im Ausland.

Bild: Pfarrbriefservice.de